{"id":1950,"date":"2019-07-16T18:19:59","date_gmt":"2019-07-16T16:19:59","guid":{"rendered":"https:\/\/www.dasharfenduo.de\/wordpress\/?p=1950"},"modified":"2019-09-14T10:35:23","modified_gmt":"2019-09-14T08:35:23","slug":"steuertipps-fuer-musiker","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.dasharfenduo.de\/wordpress\/musik-und-gesellschaft\/nuetzliches-fuer-musikerinnen\/steuertipps-fuer-musiker\/","title":{"rendered":"Steuertipps f\u00fcr Musiker"},"content":{"rendered":"\n<p>Bis\nzum 31. Juli 2019 muss die Einkommenssteuererkl\u00e4rung f\u00fcr das Jahr 2018 beim\nFinanzamt eingereicht werden. Wer dieses l\u00e4stige Unterfangen (wie wir ;))\nbisher vor sich hergeschoben hat, dem k\u00f6nnten nachfolgende Tipps helfen. Denn\nviele MusikerInnen (und andere, \u201enormale\u201c Leute) zahlen mehr Steuern, als sie\nm\u00fcssten, weil sie ihre Ausgaben nicht korrekt von der Steuer absetzen.<\/p>\n\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<p>Die\nEinkommenssteuer berechnet sich grunds\u00e4tzlich folgenderma\u00dfen: Man rechnet alle\nEinnahmen zusammen, die man aus seiner beruflichen T\u00e4tigkeit erhalten hat,\nzieht die Ausgaben ab (\u201evon der Steuer absetzen\u201c) und meldet den Gewinn dem\nFinanzamt. Das Finanzamt pr\u00fcft die Angaben und setzt den Betrag der zu\nzahlenden Einkommenssteuer fest. Was einfach klingt, hat in der Praxis viele\nT\u00fccken. Vor allem die Frage, was alles als Ausgabe gilt, ist kompliziert und\nleider auch in manchen F\u00e4llen vom Gesetzgeber nicht eindeutig. Wir m\u00f6chten in\ndiesem Artikel auf ein paar Punkte eingehen, durch die man vor allem als\nMusikerIn viel Geld sparen kann.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Ein Hinweis vorab: Wir sind keine Steuerberater und schildern lediglich unsere eigenen Erfahrungen mit der Steuererkl\u00e4rung. Es gibt zu jedem Punkt unz\u00e4hlige Ausnahmen und Sonderregelungen, die den Rahmen dieses Artikels sprengen w\u00fcrden. Wir \u00fcbernehmen keine Verantwortung f\u00fcr die Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit der Angaben. Wer sich unsicher bei seiner eigenen Steuererkl\u00e4rung ist, der sollte beim Finanzamt oder einem Steuerberater nachfragen. Wenn wir in diesem Beitrag etwas falsch oder ungenau dargestellt haben, freuen wir uns \u00fcber Eure Anregungen und Korrekturen!<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Fahrtkosten<\/h3>\n\n\n\n<p>Wer\nzum Job f\u00e4hrt, dem entstehen Fahrtkosten. Diese Fahrtkosten kann man von der\nSteuer absetzen, was eigentlich jedem bekannt sein sollte. Dabei spielt es\nkeine Rolle, welches Verkehrsmittel man nutzt: Egal ob zu Fu\u00df, per Fahrrad, per\nBus oder per Auto: Berufsbedingte Wege kann man immer steuerlich geltend\nmachen. Man hat hier zwei M\u00f6glichkeiten: Entweder man rechnet die tats\u00e4chlichen\nKosten zusammen (z.B. Bahntickets) oder man nutzt die Kilometerpauschale. Diese\nbetr\u00e4gt aktuell 0,15 \u20ac pro Kilometer. Wichtig ist dabei, dass man auch wirklich\nnur die Kilometer berechnet, die f\u00fcr den Weg zur Arbeit angefallen sind.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Ich\nwohne in Berlin und habe ein Konzert in M\u00fcnchen. Auf dem Weg dorthin mache ich\neinen Umweg \u00fcber Augsburg, um dort Freunde zu besuchen. Dann kann ich mir nicht\nden Weg nach Augsburg anrechnen, sehr wohl aber den nach M\u00fcnchen. F\u00fcr die\nSteuerkl\u00e4rung berechne ich also die Fahrtkosten f\u00fcr die Strecke Berlin \u2013\nM\u00fcnchen \u2013 Berlin.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Wer\nviel mit dem Auto unterwegs ist, der sollte die Kilometerpauschale nutzen. Es\ngibt auch die M\u00f6glichkeit, seine Autofahrten komplett von der Steuer\nabzusetzen, quasi als Dienstwagen. Das ist allerdings kompliziert und lohnt\nsich nicht immer. Die Kilometerpauschale ist einfacher und weniger\nfehleranf\u00e4llig. Au\u00dferdem hat das Finanzamt hier weniger M\u00f6glichkeiten, einzelne\nPosten zu beanstanden, weil in der Regel keine Nachweise wie z.B.\nTankquittungen notwendig sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Wer\nmit der Bahn f\u00e4hrt, kann sich aussuchen, ob er die Kilometerpauschale abrechnen\nwill. Vor allem f\u00fcr diejenigen, die keine BahnCard besitzen, kostet das\nZugticket oft mehr. Dann ist man nicht verpflichtet, die \u201ebilligere\u201c Variante\nder Kilometerpauschale zu nutzen, sondern kann das Bahnticket von der Steuer\nabsetzen. Andersherum gilt nat\u00fcrlich: Ergibt die Kilometerpauschale einen\nh\u00f6heren Betrag als das Bahnticket, kann man diesen von der Steuer absetzen.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Ich\nwohne in Berlin und fahre zum Konzert nach M\u00fcnchen mit der Bahn. Auf der\nHinfahrt zahle ich den Normalpreis von 153 \u20ac, auf der R\u00fcckfahrt habe ich einen\nSparpreis von 39 \u20ac bekommen. Die Autostrecke w\u00fcrde 584 km betragen, die\nFahrtkosten mit Kilometerpauschale also 87,60 \u20ac pro Fahrt. F\u00fcr die Hinfahrt gebe\nich nun den Preis des Bahntickets bei der Steuererkl\u00e4rung an, f\u00fcr die R\u00fcckfahrt\ndie Kilometerpauschale. So komme ich auf 240,60 \u20ac, die ich als Fahrtkosten von\nder Steuer absetzen kann.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Wenn\nman mit mehr als einer Person eine Fahrt unternimmt, darf sich trotzdem jeder\ndie volle Kilometerpauschale berechnen. Daher lohnen sich\nAuto-Fahrgemeinschaften vor der Steuer noch einmal extra. Daran sollte man aber\nauch denken, wenn man Gruppentarife beim Bahnfahren nutzt. Dann ist die\nKilometerpauschalen-Variante steuerlich oft deutlich besser.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese\nganzen \u00dcberlegungen und Berechnungen haben \u00fcbrigens nichts damit zu tun, ob vom\nVeranstalter oder Arbeitgeber Fahrtkosten erstattet werden. Man kann die\nKilometerpauschale auch nicht vom Veranstalter einfordern. Hier geht es\nausschlie\u00dflich um die Angaben in der Steuererkl\u00e4rung. Diese k\u00f6nnen sich von den\ntats\u00e4chlich gezahlten Fahrtkosten erheblich unterscheiden.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>F\u00fcr\nein Engagement als Orchesteraushilfe zahlt mir das Orchester 1.000 \u20ac Gage und\n200 \u20ac Fahrtkosten. Ich bin aber nur 1.000 km mit dem Auto gefahren, was 150 \u20ac\nFahrtkosten entsprechen w\u00fcrde. Bei der Steuer muss ich nun 1.200 \u20ac als Einnahme\nangeben und kann nur 150 \u20ac Fahrtkosten von der Steuer absetzen. Mein zu\nversteuernder Gewinn betr\u00e4gt also 1.050 \u20ac!<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Verpflegungspauschale<\/h3>\n\n\n\n<p>Wer\nau\u00dferhalb seiner Haupt-Arbeitsst\u00e4tte (\u201eerste T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte\u201c) beruflich\nunterwegs ist, dem entsteht ein sogenannter Verpflegungsmehraufwand. Das hei\u00dft,\ner kann sich nicht so g\u00fcnstig versorgen, wie bei seiner Arbeitsst\u00e4tte oder zu\nHause. Diesen Mehraufwand kann man ebenfalls von der Steuer absetzen, und zwar\n\u00fcber die Verpflegungspauschale. Diese betr\u00e4gt 12 \u20ac f\u00fcr Tage, an denen man mehr\nals 8 Stunden unterwegs ist und 24 \u20ac f\u00fcr Tage, die man komplett weg ist. Aber\naufgepasst: \u201ekomplett weg\u201c bedeutet in diesem Fall wirklich 24 Stunden von 0\nbis 24 Uhr \u2013 und nicht beispielsweise von morgens fr\u00fch um 6 Uhr bis abends um\n23 Uhr. <\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Eine\nMusikschullehrerin f\u00e4hrt um 11 Uhr zur Musikschule, um dort zu unterrichten. Um\n13 Uhr verl\u00e4sst sie die Musikschule, um mit ihren Sch\u00fclerInnen zu einem\nWettbewerb zu fahren. Nach dem Wettbewerb f\u00e4hrt sie nach Hause und erreicht\nihre Wohnung um 21:30 Uhr. Sie kann eine Verpflegungspauschale von 12 \u20ac von der\nSteuer absetzen, da sie l\u00e4nger als 8 Stunden von ihrer ersten T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte (der\nMusikschule) entfernt gearbeitet hat.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Spannend\nwird diese Regelung vor allem f\u00fcr Freiberufler. F\u00fcr sie gilt n\u00e4mlich der\nWohnsitz als erste T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte. Der \u201eTimer\u201c beginnt f\u00fcr sie also immer\ndann, wenn sie aus beruflichen Gr\u00fcnden ihren Wohnsitz verlassen. Sind sie\nl\u00e4nger als 8 Stunden unterwegs, k\u00f6nnen sie die Pauschale berechnen. Das gilt\nauch f\u00fcr Musikschullehrer mit Honorarvertrag, da sie ja nicht bei der\nMusikschule angestellt sind und somit steuerlich als Freiberufler gelten!<\/p>\n\n\n\n<p>Besonders bei mehrt\u00e4gigen Projekten kommen schnell hohe Betr\u00e4ge zusammen, wenn man die Pauschale korrekt berechnet. Wer au\u00dfer Haus \u00fcbernachten muss, kann sich die 12 \u20ac f\u00fcr den Tag der Anreise sowie den Tag der Abreise berechnen, unabh\u00e4ngig davon, ob die 8 Stunden Abwesenheit erreicht wurden. Bei \u00dcbernachtungen spielt es keine Rolle, ob man im Hotel, bei den Eltern oder bei Freunden auf dem Sofa \u00fcbernachtet. Die Verpflegungspauschale wird immer zus\u00e4tzlich zu \u00dcbernachtungskosten berechnet.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Ich\nhabe am Samstag eine Probe und ein Konzert in einer anderen Stadt. Ich fahre am\nFreitag um 18 Uhr von zu Hause los und komme abends im Hotel an. Ich \u00fcbernachte\nvon Freitag auf Samstag sowie von Samstag auf Sonntag im Hotel. Am Sonntag\nfahre ich morgens los und bin um 11 Uhr wieder zu Hause. Ich berechne mir f\u00fcr\nFreitag (Anreisetag!) und Sonntag je 12 \u20ac und f\u00fcr Samstag 24 \u20ac\nVerpflegungspauschale, also insgesamt 48 \u20ac. Diese 48 \u20ac kann ich zus\u00e4tzlich zu\nden Fahrt- und Hotelkosten von der Steuer absetzen.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Etwas\nknifflig wird es bei mehrt\u00e4gigen Projekten, bei denen nicht an jedem Tag\ngearbeitet wird. Handelt es sich dabei um reine Gesch\u00e4ftsreisen, kann man sich wohl\nauch f\u00fcr diese Tage die Pauschale berechnen. Unternimmt man an diesen Tagen\ndagegen Freizeitaktivit\u00e4ten, sollte man eher davon absehen. Aber auch wenn man\nnur bei Verwandten oder Freunden \u00fcbernachtet, sollte man f\u00fcr die Tage, an denen\nman arbeitet, trotzdem die vollen 24 \u20ac berechnen.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Ich\nfahre von Montag bis Sonntag zu meinen Eltern in eine andere Stadt, da ich in\ndieser Zeit als Aushilfe beim ortsans\u00e4ssigen Orchester engagiert wurde. Am\nDienstag und Mittwoch finden Proben statt, am Freitag ein Konzert. F\u00fcr die Tage\nder An- und Abreise (Montag und Sonntag) berechne ich nun je 12 \u20ac, f\u00fcr die\nTage, an denen ich arbeiten muss (Dienstag, Mittwoch und Freitag) je 24 \u20ac. F\u00fcr\nDonnerstag und Samstag berechne ich nichts. Insgesamt komme ich so auf 96 \u20ac,\ndie ich von der Steuer absetzen kann.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Die Absetzung von Fahrtkosten und Verpflegungspauschale sollte man nicht untersch\u00e4tzen. Wer viel unterwegs ist, bei dem kommen schnell vierstellige Betr\u00e4ge zusammen! W\u00fcrde man diese nicht von der Steuer absetzen, w\u00e4re der zu versteuernde Gewinn dementspr\u00e4chend h\u00f6her. Man w\u00fcrde also Steuern auf Gewinn zahlen, den man im Endeffekt gar nicht hatte!<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Was\nkann man sonst noch von der Steuer absetzen?<\/h3>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Konzertkleidung\nund Reinigung<\/h4>\n\n\n\n<p>In\nder Regel kann man die Kosten f\u00fcr Arbeitskleidung ebenfalls von der Steuer\nabsetzen. Vorausgesetzt nat\u00fcrlich, man hat sie selbst bezahlt und nicht vom\nArbeitgeber zur Verf\u00fcgung gestellt bekommen. Bei MusikerInnen sieht die Sache\nleider nicht ganz so einfach aus. Es hat bereits Gerichtsurteile gegeben, die\nbesagten, dass man Kleidung, die man auch au\u00dferhalb der Arbeit nutzen kann,\nnicht von der Steuer absetzen kann. Bei einer schwarzen Hose sieht die Sache\nalso eher schlecht aus. Bei einem Konzertanzug kann man dagegen dar\u00fcber\nstreiten, ob es sich um reine Arbeitskleidung handelt. Und einen Frack d\u00fcrften\nwohl die wenigsten in ihrer Freizeit tragen. Unser Tipp: Probiert es einfach\nmal und gebt die Kosten f\u00fcr Konzertkleidung bei der Steuererkl\u00e4rung an.\nVielleicht habt ihr Gl\u00fcck und ihr kommt damit durch. Wenn nicht, ist es auch\nnicht schlimm. Das Finanzamt streicht den Posten dann einfach eigenm\u00e4chtig.<\/p>\n\n\n\n<p>Eindeutiger sieht es bei der Reinigung aus, da Eure Kleidung ja durch die berufliche Nutzung schmutzig wird. Die Kosten der Reinigung k\u00f6nnt Ihr also von der Steuer absetzen. Wirklich grotesk wird es hier: Es gibt tats\u00e4chlich <a href=\"https:\/\/taxfix.de\/steuertipps\/berufskleidung-absetzen\/\">Berechnungsmethoden<\/a>, welche Betr\u00e4ge Ihr absetzen k\u00f6nnt, wenn ihr die Kleidung zu Hause wascht und b\u00fcgelt \u2013 selbstverst\u00e4ndlich in Anh\u00e4ngigkeit von Waschtemperatur und Bauart des Trockners&#8230; Aber das ist eine Wissenschaft f\u00fcr sich und uns zu kompliziert!<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Instrumente<\/h4>\n\n\n\n<p>Wenn\nIhr f\u00fcr Eure berufliche T\u00e4tigkeit ein Instrument kauft, k\u00f6nnt Ihr die Kosten\nvon der Steuer absetzen. Es gibt allerdings einen H\u00f6chstbetrag pro Jahr. Wenn\nder Kaufpreis diesen Betrag \u00fcberschreitet, k\u00f6nnt ihr \u00fcber einen <a href=\"http:\/\/www.waldlandwelt.de\/cgi-bin\/afa-tabellen.pl?Musikinstrument;1\">f\u00fcr jedes\nInstrument festgelegten Nutzungszeitraum<\/a> j\u00e4hrlich einen bestimmten Betrag\nabsetzen. Das klingt nicht nur kompliziert, sondern ist es auch. Wer so etwas\nvorhat, sollte sich unbedingt weiter informieren.<\/p>\n\n\n\n<p>Einfacher\nist es bei Reparaturen, Ersatzteilen und Instrumentenversicherungen. Diese\nk\u00f6nnen ohne Probleme von der Steuer abgesetzt werden. Auch Stimmger\u00e4te,\nNotenst\u00e4nder, Hocker, Noten etc. sind sogenannte Arbeitsmittel und k\u00f6nnen\nabgesetzt werden.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Versicherungen<\/h4>\n\n\n\n<p>Die\nInstrumentenversicherung hatten wir schon angesprochen. Aber auch andere\nVersicherungen kann man von der Steuer absetzen. Bei uns sind das zum Beispiel\ndie Veranstaltungshaftpflichtversicherung, die wir f\u00fcr alle Konzerte, die wir\nselbst organisieren abschlie\u00dfen m\u00fcssen, sowie die berufliche\nRechtsschutzversicherung. Eine private Rechtsschutzversicherung k\u00f6nnte man\ndagegen nicht von der Steuer absetzen.<\/p>\n\n\n\n<p>Krankenversicherungsbeitr\u00e4ge\nkann man auch steuerlich geltend machen. Viele von Euch d\u00fcrften bei der\nK\u00fcnstlersozialkasse sein (Wenn nicht: Unbedingt informieren und machen!). Da\nbekommt Ihr jedes Jahr eine \u00dcbersicht \u00fcber die Betr\u00e4ge, die ihr eingezahlt habt\nund die ihr absetzen k\u00f6nnt. Bei anderen Krankenversicherungen sollte es \u00e4hnlich\nsein.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Unz\u00e4hlige\nKleinigkeiten<\/h4>\n\n\n\n<p>Es\ngibt noch viele Dinge, die man von der Steuer absetzen kann. Fragt Euch einfach\neinmal: Welche Ausgaben h\u00e4tte ich nicht, wenn ich meinen Beruf nicht aus\u00fcben\nw\u00fcrde? Druck- und Kopierkosten, Porto, Gesch\u00e4ftsessen, &#8230; Mit ein wenig\nNachdenken kommt man sicherlich auf viele Sachen! Und das sch\u00f6ne am Internet\nist ja: Jede Frage, die man hat, wurde irgendwann in irgendeinem Forum schon\neinmal gestellt und beantwortet. Eine kurze Recherche bringt daher oft\nKlarheit.<\/p>\n\n\n\n<p>Hoffentlich\nkonnten wir Euch ein paar Tipps geben, die ihr noch nicht kanntet und die Euch\ndabei helfen, Eure Steuern etwas zu reduzieren. Viel Erfolg bei Eurer\nSteuererkl\u00e4rung!<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Laura\n&amp; Daniel<\/h3>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bis zum 31. Juli 2019 muss die Einkommenssteuererkl\u00e4rung f\u00fcr das Jahr 2018 beim Finanzamt eingereicht werden. Wer dieses l\u00e4stige Unterfangen (wie wir ;)) bisher vor sich hergeschoben hat, dem k\u00f6nnten nachfolgende Tipps helfen. Denn viele MusikerInnen (und andere, \u201enormale\u201c Leute) zahlen mehr Steuern, als sie m\u00fcssten, weil sie ihre Ausgaben<span class=\"excerpt-hellip\"> [\u2026]<\/span><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":1659,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"fifu_image_url":"","fifu_image_alt":"","footnotes":""},"categories":[416],"tags":[387,394,348,393,395],"class_list":["post-1950","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-nuetzliches-fuer-musikerinnen","tag-fahrtkosten","tag-kilometerpauschale","tag-steuer","tag-steuererklaerung","tag-verpflegungspauschale"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.dasharfenduo.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1950","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.dasharfenduo.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.dasharfenduo.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.dasharfenduo.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.dasharfenduo.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1950"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/www.dasharfenduo.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1950\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1952,"href":"https:\/\/www.dasharfenduo.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1950\/revisions\/1952"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.dasharfenduo.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1659"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.dasharfenduo.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1950"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.dasharfenduo.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1950"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.dasharfenduo.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1950"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}