{"id":2573,"date":"2020-02-15T13:28:47","date_gmt":"2020-02-15T12:28:47","guid":{"rendered":"https:\/\/www.dasharfenduo.de\/wordpress\/?p=2573"},"modified":"2020-02-15T13:28:47","modified_gmt":"2020-02-15T12:28:47","slug":"musikschuelerinnen-fotografieren-ist-das-erlaubt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.dasharfenduo.de\/wordpress\/musik-und-gesellschaft\/nuetzliches-fuer-musikerinnen\/musikschuelerinnen-fotografieren-ist-das-erlaubt\/","title":{"rendered":"Musiksch\u00fclerInnen fotografieren \u2013 ist das erlaubt?"},"content":{"rendered":"\n<p>An den zur\u00fcckliegenden Wochenenden fanden \u2013 wie jede(r) MusiklehrerIn wei\u00df \u2013 die Regionalwettbewerbe \u201eJugend Musiziert\u201c statt. Und wie jedes Jahr waren anschlie\u00dfend die sozialen Netzwerke gef\u00fcllt mit Fotos, auf denen Kinder gl\u00fccklich ihre Instrumente bzw. ihre Urkunden in die Kamera halten. Ach ja, die lieben Kleinen&#8230; Das gibt Erinnerungen f\u00fcrs ganze Leben. Wenn man die Bilder sieht, kramt man unweigerlich die eigenen \u2013 bei uns nat\u00fcrlich noch analogen, also auf echtem Fotopapier \u2013 heraus.<\/p>\n\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Peinliche\nKindheitsfotos<\/h3>\n\n\n\n<p>Und dann denkt man\nmanchmal: O Gott, hat man die Haare damals wirklich so getragen? Ist\nder Ortsteilb\u00fcrgermeister, dem ich bei der Preisverleihung die Hand\nsch\u00fcttle, nicht sp\u00e4ter in eine rechtsextreme Partei eingetreten?\nUnd wieso bittesch\u00f6n hat Mama mir nicht verboten, die rosa\nRingelsocken im Preistr\u00e4gerkonzert zu tragen? Jede(r) wird irgendwo\nsolche Kindheitsfotos herumliegen haben, die ihm oder ihr heute\nunangenehm bis schrecklich peinlich sind. Zum Gl\u00fcck sind bei uns\ndiese Bilder nur im Fotoalbum gelandet, direkt neben der\nDokumentation der ersten T\u00f6pfchen-Versuche. Der Personenkreis, der\nauf diese Fotos Zugriff hat, beschr\u00e4nkt sich lediglich auf die\nengsten Verwandten. \n<\/p>\n\n\n\n<p>Das hat sich mit dem\nInternet und den sozialen Netzwerken grunds\u00e4tzlich ge\u00e4ndert. Das\nInternet vergisst nie, hei\u00dft es. Ist ein Bild einmal im Netz\ngelandet, ist es nahezu unm\u00f6glich, es vollst\u00e4ndig und dauerhaft zu\nl\u00f6schen. Selbst wenn man es schaffen sollte, eine L\u00f6schung\njuristisch durchzusetzen, reicht eine einzige Kopie auf irgendeinem\nServer, und die Wiederverbreitung kann jederzeit von Neuem losgehen.\nDar\u00fcber hinaus landen Bilder leicht an Stellen, die man beim\nHochladen nicht beabsichtigt hat.<\/p>\n\n\n\n<p>Das alles d\u00fcrfte jedem,\nder Fotos von seinen Kindern oder Sch\u00fclerInnen macht und hochl\u00e4dt,\neigentlich klar sein. Warum das Problem dennoch von vielen ignoriert\nwird, k\u00f6nnte ein ganzes Buch f\u00fcllen und soll hier nicht\nthematisiert werden. Wir wollen in diesem Artikel einmal ganz von\nvorne anfangen und der Frage nachgehen: Wann darf ich Fotos von\nmeinen Sch\u00fclerInnen machen und ins Netz stellen?<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Das Recht am\neigenen Bild<\/h3>\n\n\n\n<p>Grunds\u00e4tzlich hat jede\nPerson in Deutschland ein Recht am eigenen Bild. Das bedeutet: Ich\nhabe die Entscheidungshoheit dar\u00fcber, ob ich fotografiert werde und\nin welcher Form mein Bild ver\u00f6ffentlicht wird. Dieses Recht geht so\nweit, dass ich einer Ver\u00f6ffentlichung nicht explizit widersprechen\nmuss, sondern der oder die FotografIn eine aktive Einwilligung von\nmir braucht. Hat er oder sie die nicht und ver\u00f6ffentlicht das Bild,\nmacht er oder sie sich theoretisch strafbar. Es gibt nat\u00fcrlich\nAusnahmen dieses Gesetzes, doch diese treffen allesamt nicht auf die\nSituationen zu, von denen wir hier sprechen \u2013 selbst die Verleihung\neines ersten Preises an meinen kleinen Schatz d\u00fcrfte eher nicht in\ndie Kategorie \u201eZeitgeschichte\u201c fallen.<\/p>\n\n\n\n<p>M\u00f6chte man also\nfotografieren und die Bilder nicht nur privat verwenden, sondern\nver\u00f6ffentlichen, braucht man eine Einwilligung aller abgebildeten\nPersonen. Der Begriff \u201eprivat\u201c ist im digitalen Zeitalter\nallerdings nicht mehr so einfach zu bestimmen: Schon beim Hochladen\nin einem sozialen Netzwerk oder beim Teilen per WhatsApp verl\u00e4sst\nein Bild schnell den privaten Rahmen. Eine Einwilligung sollte man\nsich schriftlich geben lassen. Darin sollte genau stehen, zu welchem\nZweck man die Bilder angefertigt hat. Plant man beispielsweise, die\nBilder in seiner Instagram-Story zu posten, muss man dies genau so in\ndie Einwilligung schreiben. Kostenlose Vorlagen f\u00fcr solche\nEinwilligungen sind leicht im Internet zu finden. Die Einwilligung\nkann auch m\u00fcndlich und sogar stillschweigend erfolgen, allerdings\nhat dann im Zweifelsfall der oder die FotografIn das Problem, dass er\noder sie die Einwilligung nachweisen muss.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Einwilligungsverpflichtung ist besonders im Umgang mit Kindern heikel. Bis zum siebten Lebensjahr k\u00f6nnen Kinder grunds\u00e4tzlich keiner Ver\u00f6ffentlichung zustimmen. Die Einwilligung ist in jedem Fall bei den Eltern einzuholen. Ab dem siebten Lebensjahr wird die Sache kompliziert: Ist ein Kind \u201eeinsichtsf\u00e4hig\u201c, kann auch dessen Wille bindend sein. Wann genau das zutrifft, ist juristisch nicht gekl\u00e4rt und im Einzelfall zu entscheiden. Man geht davon aus, dass ein Kind ab dem 14. Lebensjahr die Folgen einer Einwilligung absehen kann. Aber Achtung: Das hei\u00dft nicht, dass ein einsichtsf\u00e4higes Kind der Ver\u00f6ffentlichung zustimmen und seine Eltern damit \u201e\u00fcberstimmen\u201c kann! Bis zur Vollj\u00e4hrigkeit m\u00fcssen zus\u00e4tzlich auch die Eltern einwilligen. Ab dem 18. Geburtstag reicht dann die Einwilligung des oder der Abgebildeten.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Verst\u00f6\u00dfe\nm\u00fcssen von der betroffenen Person angezeigt werden<\/h3>\n\n\n\n<p>Nach so vielen\nkomplizierten juristischen Begriffen fragt man sich unweigerlich:\nHabe ich bisher erstens alles falsch gemacht? Komme ich jetzt\nzweitens ins Gef\u00e4ngnis? Die Antwort lautet erstens wahrscheinlich ja\nund zweitens nein: Wirksame Einwilligungen liegen bei der\nVer\u00f6ffentlichung von (privaten) Fotos in den seltensten F\u00e4llen vor.\nViele kennen die Gesetzeslage nicht oder ignorieren sie. Und sind wir\nmal ehrlich: Eine Einwilligung f\u00fcr jeden Schnappschuss ist auch\nnicht gerade lebenspraktisch. Aber ein Versto\u00df gegen das Recht am\neigenen Bild muss immer von der abgebildeten Person bzw. deren Eltern\nangezeigt werden; und auch das kommt sehr selten vor.<\/p>\n\n\n\n<p>Ernsthafte Konsequenzen\nhat man nur in Extremf\u00e4llen zu bef\u00fcrchten; etwa, wenn Bilder f\u00fcr\nkommerzielle Zwecke genutzt werden, die abgebildete Person in einer\nhilflosen Lage zeigen oder dem Ansehen der Person schaden. Das alles\nsollte bei JuMu-Schnappsch\u00fcssen nicht der Fall sein. Dennoch gibt es\nneben der Gesetzeslage auch noch die Regeln des Anstands und der\nH\u00f6flichkeit. Ein simples \u201eDarf ich ein Foto von Ihnen machen?\u201c\nist da wesentlich besser, als einfach sein Handy zu z\u00fccken und\nloszuknipsen. Eine schriftliche Einwilligung mag b\u00fcrokratisch\nerscheinen, doch wird so manchem und mancher Abgebildeten vielleicht\ndann erst klar, wozu seine oder ihre Bilder \u00fcberhaupt verwendet\nwerden. Ein(e) seri\u00f6se(r) FotografIn w\u00fcrde niemals ohne\nEinwilligungen arbeiten.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Vorsicht bei\nkommerzieller Nutzung<\/h3>\n\n\n\n<p>Apropos kommerzielle\nNutzung: Hier existiert das weit verbreitete Missverst\u00e4ndnis, dass\neine kommerzielle Nutzung nur dann vorliegt, wenn man Bilder\nverkauft. Das ist aber nicht der einzige Fall! Es wird oft \u00fcbersehen,\ndass man auch anderweitig einen sogenannten \u201egeldwerten Vorteil\u201c\ndurch die Ver\u00f6ffentlichung erlangen kann, beispielsweise durch\nWerbung. Der Begriff der Werbung ist unter Umst\u00e4nden sehr weit\ngefasst: Wer als MusiklehrerIn auf seiner oder ihrer Homepage Bilder\naus dem Unterricht ver\u00f6ffentlicht, wirbt damit ja unter Umst\u00e4nden\nauch f\u00fcr seine oder ihre Arbeit. Das sollte dann unbedingt in der\nEinwilligung festgehalten werden. Wer ganz sicher gehen will, kann\nder abgebildeten Person auch eine Verg\u00fctung zahlen; damit gilt eine\nEinwilligung in der Regel als wirksam erteilt.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei \u201eJugend Musiziert\u201c\ngilt \u00fcbrigens ein generelles Foto- und Filmverbot in den\nWertungsspielen. Das hat allerdings weniger mit dem Recht am eigenen\nBild zu tun. Es soll vielmehr verhindert werden, dass Eltern oder\nLehrerInnen das Bildmaterial hinterher als \u201eBeweismittel\u201c f\u00fcr\nangeblich ungerechte Bewertungen nutzen. Und die Kinder sollen beim\nSpielen nat\u00fcrlich auch nicht durch Blitzlichtgewitter oder durch\nnach der besten Kameraperspektive suchende Eltern abgelenkt werden.\nAnders sieht es bei den Preistr\u00e4gerkonzerten aus: Dort wird oftmals\neine Teilnahme an die Bedingung gekn\u00fcpft, dass man Aufnahmen\nzustimmt. Ob eine solche pauschale Einwilligung rechtens ist, halten\nwir aber f\u00fcr fraglich.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Komplizierte Gesetzeslage<\/h3>\n\n\n\n<p>Insgesamt ist das Recht am\neigenen Bild ein kompliziertes Konstrukt, das durch das\nInternet-Zeitalter und die DSGVO nicht einfacher geworden ist. Schon\nbei unserer eigenen Recherche f\u00fcr diesen Artikel sind wir auf viele\nWiderspr\u00fcche gesto\u00dfen. Es gibt viele Gerichtsurteile zu diesem\nThema mit teils unterschiedlichen Ergebnissen. Das liegt daran, dass\noft zwischen Pers\u00f6nlichkeitsrechten und Presse- bzw. Kunstfreiheit\nabgewogen werden muss. Eine abschlie\u00dfende Beurteilung kann immer nur\nim Einzelfall vorgenommen werden. Der beste Rat ist also:\nZur\u00fcckhaltend fotografieren und im Zweifelsfall immer nachfragen!\nVielleicht muss ja auch nicht jeder Moment des Lebens in Bild und Ton\nfestgehalten werden&#8230;<\/p>\n\n\n\n<p>Durch das Vorlegen einer\nEinwilligungserkl\u00e4rung kann man \u00fcbrigens auch das\nSch\u00fcler-Lehrer-Verh\u00e4ltnis verbessern: Man zeigt, dass man sich der\nProblematik bewusst ist und den oder die Sch\u00fclerIn ernst nimmt. Das\nwirkt nicht kleinlich oder unsicher, sondern zeugt von Autorit\u00e4t:\nBei den Kindern wird vielleicht h\u00e4ngenbleiben: \u201eMein(e) LehrerIn\nwei\u00df, was er oder sie tut! Und vielleicht sollte ich das n\u00e4chste\nMal auch zweimal dar\u00fcber nachdenken, bevor ich ein Bild von mir\nposte&#8230;\u201c<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Laura &amp;\nDaniel<\/h3>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>An den zur\u00fcckliegenden Wochenenden fanden \u2013 wie jede(r) MusiklehrerIn wei\u00df \u2013 die Regionalwettbewerbe \u201eJugend Musiziert\u201c statt. Und wie jedes Jahr waren anschlie\u00dfend die sozialen Netzwerke gef\u00fcllt mit Fotos, auf denen Kinder gl\u00fccklich ihre Instrumente bzw. ihre Urkunden in die Kamera halten. 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