In diesem Blogbeitrag möchten wir der Frage nachgehen, ob und wie freie MusikerInnen in der Krise dazu beitragen können, das Corona-Virus nicht weiter zu verbreiten. Ist es im Moment klug, unserem Beruf als MusikschullehrerIn oder KonzertmusikerIn nachzugehen? Können wir es uns wirtschaftlich leisten, Konzerte abzusagen? Wer trägt die Verantwortung, wenn durch unsere Arbeit Menschen infiziert werden? Dazu machen wir uns hier ein paar Gedanken.

Wer unseren Blog schon länger verfolgt, weiß: Wer selbst ein Konzert veranstaltet, braucht eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung. Diese verhindert, dass beispielsweise Schäden, die durch Besucher am Saal verursacht werden, vom Veranstalter bezahlt werden müssen. Oder dass der Veranstalter für die medizinische Versorgung von Besuchern, die sich im Konzert verletzen, aufkommen muss. Auch wenn viele Veranstalter auf eine solche Versicherung verzichten oder gar nichts von ihr wissen, ist dringend davon abzuraten, ein Konzert ohne die Versicherung durchzuführen. Die Frage ist nämlich nicht, ob die Omi, die über den Notenständer stolpert und sich ein Bein bricht, das Harfenduo verklagt, sondern wo sich ihre Krankenversicherung das Geld zurückholt. Und nach unserer Erfahrung sind Versicherungsgesellschaften da recht emotions- und kompromisslos.

In Corona-Zeiten könnte eine Versicherung argumentieren, in einem Konzert, in dem sich BesucherInnen angesteckt haben, seien die Hygiene-Vorschriften nicht eingehalten worden. Nun wäre unter Umständen der Veranstalter in der Pflicht, das Gegenteil zu beweisen – was schwierig sein dürfte, da man wohl immer jemanden fände, der den Sicherheitsabstand nicht eingehalten oder sich nicht die Hände gewaschen hat. Besteht dann noch Versicherungsschutz? Inwiefern ist der Veranstalter haftbar? Wir kennen die Antworten auf diese Fragen nicht, aber nach unserer Erfahrung machen sich die wenigsten Veranstalter, geschweige denn MusikerInnen über so etwas im Vorfeld Gedanken.

Risiko Musikunterricht

Dieses Szenario scheint weit hergeholt, doch wie sieht es beim Musikunterricht aus? In Musikschulen darf seit kurzer Zeit mancherorts wieder Unterricht stattfinden. Die Auflagen sind zwar streng, allerdings nicht überall einheitlich. Laut Risikoeinschätzung der Musikhochschule Freiburg ist beispielsweise ein Abstand von 2 Metern auch bei Gesangsunterricht ausreichend, die Berufsgenossenschaft schlägt dagegen 6 Meter vor. Auch hier stellt sich die Frage, welche Regelung eine Versicherung zugrunde legen würde, sollten sich SchülerInnen in der Musikschule anstecken. 6 Meter Abstand – das klingt wirklich paranoid und ist in vielen Räumlichkeiten nicht durchführbar. Doch nach aktuellem Kenntnisstand verbreitet sich das Virus nicht nur durch Tröpfchen-Infektion, sondern auch durch winzigste Teilchen, sogenannte „Aerosole“, in der Luft. Diese werden beim Singen oder beim Spielen von Blasinstrumenten verstärkt im Raum verteilt. Das mussten schon mehrere Chöre schmerzlich erfahren: Beispielsweise haben sich in der Berliner Domkantorei 60 von 80 Chormitgliedern bei einer Probe mit Corona infiziert – obwohl sie die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände nach eigenen Angaben eingehalten hatten.

Vielleicht ist hier auch niemand direkt juristisch verantwortlich. Dennoch stellt sich die Frage, ob man persönlich und moralisch dafür verantwortlich sein möchte, für eine Verbreitung des Corona-Virus gesorgt zu haben. Und stellt Euch mal vor, jemand erkrankt schwer an Covid-19, weil Ihr unbedingt ein Konzert durchführen oder unterrichten wolltet!

Wirksamer Arbeitnehmerschutz – klappt das unter Corona?

Soweit zum Schutz von Publikum und SchülerInnen. Doch wie sieht es mit dem Schutz der MusikerInnen selbst aus? Fest angestellte MusiklehrerInnen erhalten bei der Unterrichtsplanung Unterstützung vom Arbeitgeber und den Gewerkschaften. Die Berufsgenossenschaft schreibt dazu: „Die Verantwortung für die Umsetzung notwendiger Infektionsschutzmaßnahmen trägt der Arbeitgeber entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung. Der Arbeitgeber hat sich von den Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten beraten zu lassen sowie mit den betrieblichen Interessenvertretungen abzustimmen.“ Festangestellte Musiklehrende können sich also darauf verlassen, dass bei der Einhaltung der vom Arbeitgeber angeordneten Maßnahmen die Verantwortung und Haftung nicht bei ihnen persönlich liegt. Allerdings sind festangestellte Musiklehrende ihrem Arbeitgeber gegenüber „weisungsgebunden“. Sie können dazu verpflichtet werden, zum Präsenz-Unterricht zu erscheinen. Im Gegenzug werden sie aber in der Krise weiterbezahlt und sind auch über den Arbeitgeber krankenversichert.

Schwieriger wird es dagegen für PrivatlehrerInnen und Honorarkräfte: Sie haben keine betriebliche Interessenvertretung und müssen selbst entscheiden, welches Risiko sie auf sich nehmen wollen. Doch stehen sie hier vor einem Dilemma: Unterrichten sie nicht, bekommen sie auch kein Geld und riskieren als Honorarkraft natürlich die Kündigung. Unterrichten sie und werden krank, bekommen sie aber auch kein Geld. So werden sie unter Umständen zum Unterrichten gedrängt, auch wenn die Hygiene-Vorschriften nicht oder nicht ausreichend eingehalten werden. Dieses Problem trifft übrigens nicht nur in Corona-Zeiten zu: Das Forum für Honorarkräfte der Rheinischen Musikschule ermittelte 2018 in einer Umfrage, dass 67 % der Honorarkräfte schon krank unterrichtet haben. Man kann sich ausmalen, wie viele Kinder, Eltern und MitarbeiterInnen auf diese Art schon mit Grippe, Erkältungen o.Ä. angesteckt wurden.

Die Honorarkräfte befinden sich in einer besonders verwundbaren Lage gegenüber ihrem Arbeitgeber: Sie tragen ganz allein alle Lohnnebenkosten und das unternehmerische Risiko. Eine solche Konstruktion trägt auch nicht gerade zu einem Betriebsklima bei, in dem Kritik geäußert wird. Traut man sich als Honorarkraft dann wirklich, sich bei der Musikschulleitung zu beschweren, wenn man die Hygiene-Maßnahmen für unzureichend hält?

Hilfen für Soloselbstständige greifen nicht überall

Zu Beginn der Krise kündigte Kulturstaatsministerin Monika Grütters vollmundig an, man werde die KünstlerInnen nicht im Stich lassen. Davon ist mittlerweile leider wenig übrig geblieben. Ob und wie gut man als freie(r) KünstlerIn durch die Krise kommt, hängt momentan vor allem davon ab, in welchem Bundesland man lebt und wie kulant sich Auftraggeber bei der Zahlung von Ausfallgagen zeigen. Wir wissen es natürlich nicht genau, aber vielleicht baute Frau Grütters darauf, dass die Musikszene sich schon irgendwie untereinander hilft. Doch das passierte nur punktuell: Nur wenige Orchester erklärten sich beispielsweise freiwillig bereit, Ausfallgagen zu zahlen.

Daher kündigte Frau Grütters ein paar Wochen später an, dass die vom Bund geförderten Orchester Ausfallgagen an die freiberuflichen Aushilfen zahlen sollen. Das klang schön, doch seitdem hat man in den Medien darüber nichts mehr gelesen. Nach unserer Erfahrung kommen solche Versprechungen selten bei den freien MusikerInnen an. Für uns bleiben viele Fragen offen: Wie finde ich heraus, ob das Orchester, in dem ich gespielt hätte, vom Bund gefördert wird? Laut Frau Grütters sollten auf Landes- und kommunaler Ebene ähnliche Regelungen getroffen werden. Ist das passiert? Muss ich diese Ausfallgagen extra beantragen oder ist das Orchester verpflichtet, die Gagen zu zahlen? Wer kontrolliert, ob die Orchester der Aufforderung bzw. der Verpflichtung auch nachkommen? Zu guter Letzt noch ein kleiner Haken: Voraussetzung für den Erhalt einer Ausfallgage ist laut der Ministerin, dass der Vertrag mit dem Orchester vor dem 15. März geschlossen worden ist. Frau Grütters ist wohl nicht bewusst, dass die allermeisten Orchester keine Verträge im Voraus mit ihren Aushilfen abschließen. Selbst langfristig geplante Projekte werden „per Handschlag“ am Telefon vereinbart, unter Umständen hat man eine Email als schriftlichen Beweis. Reicht das schon aus, um Anspruch auf die Gagen zu haben?

Spendenaktionen wie die von der Deutschen Orchesterstiftung sind zwar äußerst lobenswert, können aber die Notlage der MusikerInnen nur lindern, nicht beheben. Zuerst wurden 500 € Soforthilfe pro Antrag versprochen, dann doch nur 400 € ausgezahlt. Zwischendurch kommt es immer wieder zu Auszahlungsstopps, weil das Geld ausgegangen ist oder die Anträge nicht mehr bearbeitet werden können. Die Anträge werden verständlicherweise nach Reihenfolge des Eingangs bearbeitet, nicht nach Dringlichkeit. Wie gesagt, dieses ausschließlich durch Spenden finanzierte Engagement begrüßen wir ausdrücklich – doch kann ein einmaliger Betrag von 400 € niemandem durch die ganze Krise helfen.

Die Orchester und Veranstalter, die keine Ausfallgagen zahlen wollen, verweisen oft auf die Soforthilfen des Bundes. Doch damit ist es nicht so einfach: Neben den freien KünstlerInnen leiden auch andere Berufsgruppen wie z.B. freie JournalistInnen darunter, dass das Geld der Soforthilfen nur für „betriebliche“ Ausgaben verwendet werden darf. Ein sogenannter „Soloselbstständiger“ hat aber kaum betriebliche Ausgaben, er ist sein eigener Betrieb und braucht das Geld für den eigenen Lebensunterhalt. Nicht selten wird dann einfach auf Hartz IV als Lösung verwiesen. In manchen Bundesländern wurde hier gesetzlich nachgebessert, in manchen nicht.

So erleben wir persönlich die Krise

An unserem eigenen Beispiel wollen wir zeigen, wie unangenehm die Lage für die MusikerInnen werden kann, und wie sehr man auf den guten Willen anderer angewiesen ist:

Unsere Harfenduo-Konzerte mussten wir bis mindestens August absagen. Manche davon werden verschoben, andere auf unbestimmte Zeit vertagt. Ein einziger Veranstalter wollte uns unbedingt schon die Hälfte der Gage auszahlen, und hat einen Nachholtermin für diesen Herbst vereinbart. Bis auf diese eine bewundernswerte Ausnahme können wir also mit dem Duo im Moment kein Geld verdienen.

Laura ist an einer Musikschule als Honorarkraft beschäftigt. Das ist unter normalen Bedingungen finanziell jetzt nicht gerade der Sechser im Lotto. Doch die Stadt Sankt Augustin ist sich durch Engagement der Honorarkräfte ihrer sozialen Verantwortung bewusst geworden und bezahlt ihre freien Lehrenden in der Krise weiter. Das ist unter Musikschulen aber keinesfalls die Regel!

Daniel verdient sein Geld überwiegend mit Orchesteraushilfen und freien Konzerten. Damit kann man „in guten Monaten“ deutlich mehr verdienen. Doch im Moment sind alle seine Konzerte abgesagt. Die Orchester, bei denen er gespielt hätte, zahlen keine Ausfallgagen, obwohl es sich eindeutig um vom Bundesland geförderte Häuser handelt. Ob sie dazu verpflichtet wären – wir wissen es nicht genau. Einen schriftlichen Vertrag hatte er jedenfalls nicht vorab, allerdings eine Bestätigung per Mail von vor dem 15. März. Die Soforthilfen des Bundes hat er Anfang April beantragt – außer einer Eingangsbestätigung hat er noch nichts davon gehört. Wir hoffen, dass sich da noch etwas tut – aber „Sofort“-Hilfe sähe anders aus…

Um uns müsst Ihr Euch aktuell keine Sorgen machen, wir wollen uns nicht beklagen. Doch an unserem Beispiel könnt Ihr sehen, wie willkürlich und zufällig die Verteilung der Hilfsmittel ist. Nun stellt Euch vor, jemand muss eine Familie versorgen, ist krank, oder war schon vor der Krise in finanziellen Schwierigkeiten!

Die Frage, ob ich mich oder andere durch die Ausübung meines Berufs anstecke, kann dabei in den Hintergrund geraten. Aus unserem Bekanntenkreis können wir von vielen freischaffenden MusikerInnen berichten, die in große existenzielle Nöte geraten. Honorarkräfte, die von ihrer Musikschule gedrängt werden, trotz mangelhafter Hygiene-Bedingungen zu unterrichten; freie OrchestermusikerInnen, die von den Orchestern, für die sie seit Jahren arbeiten, im Regen stehen gelassen werden; DirigentInnen, die nun doch in den Schuldienst gehen wollen. Falls es nicht schon vor Corona klar war, zeigt sich nun immer deutlicher: Die freie Musikszene hat ein Problem!

Übernehmt Verantwortung!

Letztendlich bleibt es jedem Musiker und jeder Musikerin selbst überlassen, zwischen Ansteckungsrisiko und Berufsausübung abzuwägen. Wir möchten klar dazu ermutigen, vorsichtig zu sein und nicht durch unnötigen Kontakt zur Verbreitung des Virus beizutragen. Auch wenn es manchmal unbequem ist oder zu finanziellen Einbußen führt. Doch: Verantwortungsbewusstes Handeln muss man sich leisten können. Wer wirtschaftlich stark unter den Kontaktsperren leidet oder gar eine Familie versorgen muss, ist nicht frei in seinen Entscheidungen. Deshalb appellieren wir besonders an alle in Verantwortungspositionen, die freien MusikerInnen zu unterstützen:

  • An die Politik: Vergesst uns nicht! Zahlt die geplanten Soforthilfen aus und macht sie unbürokratisch und in allen Bundesländern zugänglich!
  • An die Orchester: Zahlt den freischaffenden Orchesteraushilfen Ausfallgagen! So könnt Ihr dafür sorgen, dass die FreiberuflerInnen auch nach der Krise noch ihrem Beruf nachgehen können und Euch beim nächsten spontanen Ausfall gerne wieder helfen.
  • An die Musikschulen: Garantiert Euren Honorarkräften die Weiterbezahlung! Sie werden im Gegenzug den Kontakt zu ihren SchülerInnen halten, bei Bedarf online unterrichten und so dafür sorgen, dass die SchülerInnen der Musikschule weiterhin erhalten bleiben.
  • An alle andere, die privat Musik machen oder ihre Kinder ein Instrument lernen lassen: Wenn Ihr es Euch leisten könnt, bezahlt „Eure“ MusikerInnen weiter. Ob das der Geigenlehrer der Tochter ist, die Dirigentin Eures Blasorchesters oder die Leiterin Eures Chores – sie werden es Euch danken und weiter dafür sorgen, dass in Eurem Leben die Musik eine wichtige Rolle spielt.

Gemeinsam können wir das Virus stoppen UND die klassische Musikszene erhalten.

Laura & Daniel

1 Comment

  1. Tatjana sagt:

    Im Idealfall sollten natürlich alle sich verantwortungsvoll verhalten: die Musikschullehrer, die Musikschulleiter, die Schüler und ihre Eltern und ganz wichtig- die Regierung. Was mich betrifft- ja ich gehe arbeiten und gebe Präsenzunterricht. Dabei befolge ich alle Hygienevorschriften, die die beiden Musikschulen ausgearbeitet haben. Und wenn sich in meinem Unterricht jemand ansteckt- nein, ich habe kein schlechtes Gewissen. Denn ich bin kein Gott, ich habe nicht alles unter Kontrolle. Jeder Mensch kann sich überall anstecken, ein Schüler braucht nur vor oder nach dem Unterricht ein Eis zu essen in einem Cafe- da kann er sich schon anstecken und damit auch andere. Und ja, uns bleibt nichts anderes übrig, als arbeiten zu gehen. Denn Online-Unterricht ist nur eine absolute Notlösung. Bei mir haben gar nicht wenige Eltern die Möglichkeit eines Online- Unterrichts überhaupt nicht in Anspruch nehmen wollen. Jetzt sind es die ersten, die alle Stunden sofort nachgeholt haben möchten. Doch bezahlt wurde ich an einer der beiden Musikschulen, wo ich tätig bin, nur für den Online- Unterricht, obwohl die Schüler ihre Beiträge weiter gezahlt haben. Die Schule wollte sich die Rosinen auspicken. Ja, ich kann sie gut verstehen: schließlich mussten unter anderem die Gehälter für die Verwaltung und Co. weiter bezahlt werden. Und wir, Lehrer hätten doch sicher Verständnis dafür, dass die Musikschule gerettet werden muss. Nun ist es nicht MEINE Aufgabe, eine Musikschule zu retten. Es wurde davon ausgegangen, dass wir dieses Geld dann bekommen, wenn wir die Stunden “nachholen”. Aber falls die Schüler kündigen oder Geld zurückfordern, dann hat die Musikschulleitung zumindest den blöden Lehrern nichts bezahlt. Viele Eltern meinten: ” Nein, wir wollen keinen Online- Unterricht, das wird uns nichts bringen “, vielleicht wußten sie nicht, dass sie damit mich im Regen stehen lassen, vielleicht war es ihnen auch egal. Sie wollten sich die Rosinen auspicken, indem sie davon ausgingen, dass der Lehrer selbstverständlich sofort ihre Stunden in Form von Präsenzunterricht nachholt. Für manche bin ich eine reine Dienstleisterin, sie zahlen- ich soll liefern. Nun sind es aber nicht meine Kunden, sondern die der Musikschule. Jetzt picke ich mir Rosinen raus. Ich mache mich nämlich nicht mehr verrückt und bin nicht unbedingt scharf auf dieses Geld, was mir vorenthalten wurde. Das ist nämlich bereits die Vergangenheit, ich habe überlebt- ohne dieses Geld. Und jetzt gebe ich den Unterricht nach in folgender Reihenfolge: zuerst die andere Musikschule, die mich weiter bezahlt hat, auch meine Privatschüler, die aus freien Stücken mich weiterbezahlt haben, dann meine Schüler, die sich auf Online- Unterricht eingelassen haben. Es war nicht dasselbe, wie Präsenzunterricht- machen wir uns da nichts vor- aber sie haben mitgemacht, vielleicht nur mir zuliebe. Dann kommen höfliche und ansonsten fleißige Schüler, die aus technischen Gründen den Online- Unterricht nicht in Anspruch nehmen konnten. Und erst dann kommen die Forderer. Was ich in der Coronaskrise verstanden habe: ich darf einfach nur Mensch sein, auch auf der Arbeit. Und ich selektiere Leute jetzt auch beruflich. Verständnis und Entgegenkommen bekommt nur, wer für mich Verständnis hat und mir entgegenkommt.

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