Die EU-Urheberrechtsreform – Eine Analyse in vier Teilen: Teil 3

Am 26. März 2019 wurde vom Europaparlament die Richtlinie zur Reform des Urheberrechts beschlossen. Da diese Richtlinie uns als MusikerInnen direkt betrifft, haben wir uns dazu entschlossen, einen Artikel zu schreiben, der sich mit den Argumenten dafür und dagegen beschäftigt. Obwohl das Thema bereits zur Genüge diskutiert wurde, tun wir dies, weil es uns missfällt, wie ganze gesellschaftliche Gruppen („MusikerInnen“, „Generation YouTube“, etc.) in die Kategorien Pro und Contra Urheberrecht eingeteilt werden. Von diesem Schubladendenken möchten wir uns ausdrücklich distanzieren und jeden dazu aufrufen, sich anhand der Fakten selbst ein Bild zu machen.

Hier ist der Link zum Text der Richtlinie, Artikel 17 (früher 13) beginnt ab Seite 121.

Dieser Blogbeitrag ist zur besseren Lesbarkeit in vier Teile aufgeteilt. Viel Spaß beim Lesen!


Teil 1: Eine kurze Geschichte des Internets.
Teil 2: Die Reform.
Teil 3: Hält die Reform das, was sie verspricht?
Teil 4: Proteste und Kritik: Warum ist der Ton so scharf?


Für ihre Arbeit angemessen bezahlt zu werden – dieses Ziel verfolgen wohl die meisten Menschen, nicht nur KünstlerInnen. Groß war dementsprechend die Hoffnung vieler, dass nun endlich Schluss ist mit den unzähligen Urheberrechtsverletzungen im Internet. Doch hält die Reform, was sie verspricht? Wir haben uns aus den vielen Kritikpunkten drei Fragen herausgesucht, die wir ausführlich beleuchten wollen:

1. Welche Interessensgruppen haben an der Richtlinie mitgewirkt?
2. Ist die Richtlinie praktisch umsetzbar?
3. Profitieren wirklich alle MusikerInnen von der Richtlinie?

1. Welche Interessensgruppen haben an der Richtlinie mitgewirkt?

Ohne zu sehr auf die Details einzugehen, kann man sagen, dass die Richtlinie den normalen Gang durch die verschiedenen europäischen Gremien genommen hat, bevor sie dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt wurde.

Grundsätzlich findet auch in Brüssel – wie in jedem anderen Parlament – Lobbyarbeit statt. Wie bei vielen Gesetzen gab es auch zu dieser Richtlinie Treffen zwischen LobbyistInnen und EU-PolitikerInnen. Dies kann man im Transparenz-Register der EU nachschlagen. Dort sind beispielsweise sowohl Treffen von VertreterInnen der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) als auch Google-VertreterInnen mit EU-PolitikerInnen aufgelistet, v.a. mit EU-Kommissar Günther Oettinger (CDU). In welchem Umfang die verschiedenen Lobbygruppen tatsächlich auf die Gestaltung der Richtlinie eingewirkt haben, darüber kann man nur spekulieren. Rückschlüsse kann man höchstens aus den Reaktionen der Lobbygruppen auf das Abstimmungsergebnis ziehen.

Die Aussage, Google habe versucht, Einfluss zu nehmen, ist also nicht von der Hand zu weisen – allerdings nicht anders, als die VertreterInnen der Gegenseite. Die Behauptung, Google (und andere Konzerne) hätten DemonstrantInnen bezahlt, konnte dagegen nicht belegt werden, auch wenn sie von verschiedensten Seiten verbreitet und geteilt wurde. In einem Video erklärt der Medienrechtsanwalt Christian Solmecke, wie es zu dem Gerücht kam, jeder Demonstrant habe 450 € erhalten.

Interessanterweise sind auch gar nicht alle Internetkonzerne gegen Artikel 13 (jetzt Artikel 17). Facebook ist beispielsweise dafür, wie Julia Reda (Piratenpartei) auf Twitter berichtet.

2. Ist die Richtlinie praktisch umsetzbar?

Ein großer Kritikpunkt an der Reform ist, dass sie technisch gar nicht umsetzbar sei. Eine Lizensierung mit sämtlichen Rechteinhabern weltweit sei unrealistisch, also würde die Richtlinie zwangsläufig auf Upload-Filter hinaus laufen, auch wenn das Wort „Upload-Filter“ im Text nicht vorkommt. Angesichts der schieren Datenmasse sei es schwierig, alles zu überprüfen, was auf Plattformen hochgeladen wird. Allenfalls die großen Konzerne wie Google verfügten über die nötige Infrastruktur, um solche Systeme zu entwickeln und einzusetzen. Andere Anbieter hätten nur die Möglichkeit, diese Systeme mit zu nutzen und sich so von den Großkonzernen abhängig zu machen.

Seit 2007 entwickelt Google den Content-ID-Algorithmus, der Urheberrechtsverletzungen aufspüren soll. Die Entwicklung hat bisher mehr als 100 Millionen US-Dollar gekostet. Der Algorithmus gilt als fehlerhaft und kann nach verschiedenen Angaben bis zu 40 % der Urheberrechtsverletzungen nicht erkennen, außerdem komme es immer wieder zu Falschmeldungen. Aufsehen erregte ein Vorfall im September 2018: Auf YouTube und Facebook wurden massenhaft Werke von Johann Sebastian Bach gesperrt, die HobbypianistInnen aufgenommen und hochgeladen hatten. Sony Music erhob Urheberrechtsansprüche daran, weil der Algorithmus sie nicht von (geschützten) Sony Music-Aufnahmen unterscheiden konnte.

Plattformen wären also gezwungen, die Toleranz ihrer Filter sehr niedrig einzustellen, damit keine Urheberrechtsverstöße „durchkommen“, behaupten die Kritiker der Reform. Dabei sei allerdings davon auszugehen, dass auch Inhalte gefiltert würden, die nur Zitate enthalten, eine Parodie sind, oder bloß Ähnlichkeiten mit anderen Werken hätten – wie im obigen Beispiel beschrieben. Die Entscheidung, wie streng der Filter eingestellt würde, würde den Konzernen überlassen. Damit würde ihre Macht darüber, was veröffentlicht wird und was nicht, noch vergrößert. Auf lange Sicht sei auch eine politische Einflussnahme nicht auszuschließen.

Die BefürworterInnen der Richtlinie sagen, dass bei einer vernünftigen Lizensierung keine Upload-Filter nötig seien. Es gebe außerdem Ausnahmen für kleinere Plattformen und nicht-kommerzielle Anbieter. Die Sorge, dass jeder Blog jetzt Upload-Filter für seine Kommentar-Funktion entwickeln müsse, sei unbegründet. Allerdings räumt Axel Voss (CDU) auch ein, dass es möglich sei, dass zukünftig Inhalte blockiert werden, die nicht blockiert werden sollen. Im Zweifelsfall sollten dann Menschen entscheiden, ob es sich um eine Urheberrechtsverletzung handelt oder nicht. Die KritikerInnen erwidern, dass auch dafür die zu erwartenden Datenmengen zu groß seien.

3. Profitieren wirklich alle MusikerInnen von der Richtlinie?

Alle technischen Aspekte beiseite: Wird diese Richtlinie dabei helfen, eine faire Vergütung von Kreativschaffenden zu gewährleisten? Die Richtlinie ist in vielen Punkten so vage formuliert, dass die genauen Folgen für die RechteinhaberInnen wahrscheinlich erst bei der gesetzlichen Umsetzung der EU-Mitgliedsstaaten klar werden dürften. Insofern ist diese Frage schwierig zu beantworten.

Wir möchten ein paar praktische Überlegungen zur Umsetzung der Richtlinie mit Euch teilen; wir beschränken uns dabei auf die Situation der MusikerInnen. Wir sehen uns ausdrücklich nicht als GEMA-ExpertInnen und haben die folgenden Ausführungen auf dem aufgebaut, was wir bei unserer Recherche herausgefunden haben. Das war gar nicht so einfach, da die GEMA etwas mit Informationen geizt. Wenn Ihr andere Informationen oder Ideen habt, schreibt sie uns einfach in die Kommentare. Wir haben nur eine Bitte: Bleibt dabei sachlich! Wir möchten weder die GEMA noch deren KritikerInnen diffamieren.

Bei der GEMA ist es nach unserem Wissen zurzeit nicht möglich, Einfluss auf die genaue Rechteverwertung zu nehmen. Angenommen, ich habe ein Stück komponiert, welches eine Freundin von mir in einem Konzert spielen möchte. Ich möchte ihr gestatten, es aufzuführen, ohne mir dafür Tantiemen zahlen zu müssen. Wenn ich GEMA-Mitglied bin, ist dies nicht möglich. Ich kann die GEMA auch nicht anweisen, ihr für die Aufführung keine Gebühren zu berechnen. Der Künstler oder die Künstlerin gibt das Verwertungsrecht für seine/ihre Werke komplett an die GEMA ab, später hat er oder sie keinen Einfluss mehr darauf. Dies ist ein Punkt, der schon lange vor der Urheberrechtsreform für Kritik an der GEMA sorgte.

Dazu muss man wissen, dass die GEMA keine Behörde oder sonstige staatliche Institution ist, sondern eine Verwertungsgesellschaft. Die GEMA wird staatlich beaufsichtigt, darüber hinaus kann bei einer entsprechenden Petition der Petitionsausschuss des Bundestages unverbindliche Empfehlungen aussprechen. Wenn mir als MusikerIn die Bedingungen der GEMA nicht gefallen, habe ich nur die Möglichkeit, mir eine andere Verwertungsgesellschaft zu suchen. Das ist allerdings im Moment schwierig: Die GEMA hat in Deutschland ein Monopol, da es keine alternative Musikverwertungsgesellschaft gibt, die annähernd die Größe der GEMA erreicht (auch wenn es Bestrebungen in diese Richtung gibt, s.u.).

Dies alles könnte sich wie folgt auf die neue Reform auswirken: Die GEMA-Mitglieder werden darauf vertrauen müssen, dass die GEMA vernünftige Lizenzverträge mit den Plattformen aushandelt. Das könnte nicht ganz unproblematisch werden, wie sich schon vor einiger Zeit gezeigt hat: Wir alle erinnern uns an die „Dieses Video ist in Deutschland nicht verfügbar“-Banner bei YouTube. Auch damals konnten die GEMA und YouTube sich nicht auf einen Vertrag einigen. Es ist denkbar, dass dies wieder passiert, auch wenn YouTube auf Dauer natürlich kein Interesse daran haben wird, dass sämtliche GEMA-Musik gesperrt ist.

Ein Vertrag bedeutet auch nicht automatisch eine angemessene Vergütung der KünstlerInnen. Bei Bezahldiensten wie Spotify oder Amazon Music gab es schon öfters Unmut darüber, dass von den Verträgen nur die großen KünstlerInnen mit hohen Klickzahlen profitierten. Einige MusikerInnen boykottierten in der Vergangenheit Spotify, um gegen diesen Umstand zu protestieren. Wie ein Lizenzvertrag zwischen der GEMA und YouTube genau aussehen würde, kann man im Moment überhaupt nicht sagen, geschweige denn, welche Konditionen YouTube nicht-GEMA-Mitgliedern anbieten würde. Hier kommt es auf die Verhandlungsstärke an.

Aber auch wenn GEMA und YouTube sich nicht auf einen Lizenzvertrag einigen können, ist nicht gesagt, dass die geschützte Musik nicht doch auf YouTube zugänglich ist. In der Richtlinie steht nämlich, dass die Plattform dann nachweisen muss, dass sie „alle Anstrengungen unternommen hat, um die Erlaubnis einzuholen“ (Artikel 17, Abschnitt 4 a). Ob geplatzte Vertragsverhandlungen unter diese Regelung fallen werden, wird von der genauen Umsetzung der verschiedenen Gesetzgeber abhängen. Sollte dies der Fall sein, bringt dies die Plattformen in eine enorm starke Verhandlungsposition. Sollten geplatzte Vertragsverhandlungen nicht unter diese Regelung fallen, bedeutete dies eine starke Verhandlungsposition für die GEMA.

Noch komplizierter wird es unserer Meinung nach für MusikerInnen, die keine GEMA-Mitglieder sind, weil ihnen beispielsweise deren Rechteverwertung nicht gefällt (Ja, die gibt es!). Sie müssten selbst Lizenzverträge mit den Plattformen aushandeln. Hier ist natürlich die Frage, wie groß das Interesse von YouTube daran ist, einen Lizenzvertrag für drei Videos mit jeweils 100 Klicks abzuschließen. Es wäre unter Umständen leichter für YouTube, solche MusikerInnen grundsätzlich zu sperren. Es könnte also durchaus die Situation eintreten, dass MusikerInnen mehr oder weniger gezwungen werden, der GEMA beizutreten, wenn sie wollen, dass ihre Musik bei YouTube zu hören ist.

Und da vermuten wir das nächste Problem: Wenn ich beispielsweise ein Video meiner Musik zu Promotion-Zwecken auf meiner eigenen Homepage einbinden will und GEMA-Mitglied bin, wird die GEMA als Rechteinhaber meiner Musik dafür Gebühren von YouTube verlangen. Es ist zu erwarten, dass YouTube sich diese Gebühren von den NutzerInnen zurückholen wird, z.B. durch Werbeeinblendungen. Darauf habe ich dann keinen Einfluss mehr: Ich kann niemandem, auch nicht mir selbst, eine Sondergenehmigung für die Nutzung meiner geschützten Musik erteilen. Genau an solchen Punkten setzt die Kritik an, bei der Reform seien die Realitäten des Internets nicht berücksichtigt worden.

Spannend wird auch sein, wie sich die „GEMA-Vermutung“ auswirken wird. Momentan geht die GEMA grundsätzlich davon aus, dass sie die Verwertungsrechte an allen musikalischen Werken besitzt. Diese Regelung stammt aus einer Zeit, als dies tatsächlich auch so war. Mittlerweile gibt es aber sehr viele Werke, auf die das nicht (mehr) zutrifft. Trotzdem kann die GEMA bei Werken, bei denen der Urheberrechtsstatus fraglich ist, zunächst einmal Gebühren verlangen. Man muss dann nachweisen, dass es sich nicht um geschützte Werke handelt, zum Beispiel, indem man die Lebensdaten des Komponisten angibt. Diese Regelung wurde vom Bundesgerichtshof entwickelt. KritikerInnen sehen darin eine Aushebelung der Unschuldsvermutung, die GEMA gibt an, dass anders die Urheberrechte nicht angemessen geltend gemacht werden könnten bzw. die Verwaltungskosten so steigen würden, dass für die GEMA-Mitglieder nichts mehr übrig bliebe. In Petitionen wurde schon mehrfach die Abschaffung oder Änderung der GEMA-Vermutung gefordert, bisher ohne Erfolg. Es stellt sich uns nun die Frage, ob die GEMA in Zukunft auch davon ausgehen wird, dass sie die Rechte an aller Musik auf YouTube besitzt. Sie könnte dann für Millionen Clips erst einmal Gebühren berechnen, ohne dass klar ist, ob diese überhaupt geschützt sind. YouTube müsste dann für jeden einzelnen Clip nachweisen, dass dies nicht so ist.

Und ein weiteres Problem fällt uns ein: Was ist mit (politisch) missliebigen Inhalten und Plattformen? Wenn ich GEMA-Mitglied bin, werde ich auch darauf vertrauen müssen, dass die GEMA mit allen Plattformen Lizenzverträge aushandelt. Wenn ich beispielsweise (legale) Rechtsrock-Songs komponiere und diese auf einer entsprechenden (legalen) Rechtsrock-Plattform hochladen will, kann ich mir dann sicher sein, dass die GEMA mit einer solchen Plattform einen Lizenzvertrag aushandeln will? Grundsätzlich ist die GEMA schon verpflichtet, die Musik ihrer Mitglieder der Öffentlichkeit (gegen Gebühr) zugänglich zu machen. Aber wie genau die GEMA die Zusammenarbeit mit Plattformen regeln wird, ist durch die neue Richtlinie vollkommen offen.

Wir haben unsere Überlegungen sowohl an die GEMA als auch an den Medienrechtsanwalt und scharfen Kritiker der Reform, Christian Solmecke geschickt. Leider erhielten wir von beiden keine Antwort.

Eventuell wird es bald Alternativen zur GEMA geben: 2013 wurde die Cultural Commons Collecting Society (C3S) gegründet, deren Ziel es ist, eine alternative Musikverwertungsgesellschaft zum Monopol der GEMA aufzubauen. Dort soll es beispielsweise möglich sein, die Lizenzen, unter denen Werke veröffentlicht werden, selbst zu wählen – und zwar für jedes Einzelne. Die C3S lehnt die Urheberrechtsreform ab, da sie „keine Modernisierung des Urheberrechts für das Internetzeitalter erkennen“ könne. Tiemo Wölken (SPD) kritisiert, dass Artikel 17 (früher Artikel 13) sogar die Marktmacht der großen Plattformen vergrößern würde. Ähnlich äußert sich Julia Reda (Piratenpartei).

Die BefürworterInnen der Richtlinie weisen diese Kritikpunkte als spekulativ zurück. Und das ist natürlich korrekt: Niemand weiß, welche Folgen die Richtlinie genau haben wird. Die Tatsache, dass die Spekulationen darüber so hochkochen, ist aber ein Indiz dafür, dass die Richtlinie handwerklich schlecht gemacht ist. Sowohl GegnerInnen als auch BefürworterInnen beanspruchen im Moment die Deutungshoheit für sich. Die rechtlichen Folgen der Reform sind aber noch nicht absehbar. Wenn Internetgiganten wie YouTube oder Facebook in ihrer Allmacht eingeschränkt würden, wäre dies natürlich eine positive Entwicklung. Wenn allerdings die (kleinen) KünstlerInnen darunter leiden, die schon heute ums Überleben kämpfen, wäre das eine Katastrophe.

Laura & Daniel

Das war Teil 3, hier geht’s zu Teil 4: Proteste und Kritik: Warum ist der Ton so scharf?


Über uns: Wir, das Harfenduo Laura Oetzel & Daniel Mattelé, sind freischaffende MusikerInnen und bei keinem Arbeitgeber fest angestellt. Wir sind keine Mitglieder bei der GEMA oder anderen Verwertungsgesellschaften. Laura Oetzel ist Mitglied im Deutschen Tonkünstlerverband (DTKV) und bei Ver.di. Darüber hinaus sind wir Mitglieder im Verband der Harfenisten in Deutschland (VdH e.V.). Wir präsentieren einige unserer Konzertmitschnitte über die Plattform YouTube, haben dort aber keine Monetarisierung eingeschaltet. Keine der oben genannten Gruppierungen oder Unternehmen unterstützt uns finanziell oder hat Einfluss auf unsere Blogbeiträge. Die Beiträge stellen ausschließlich unsere persönliche Meinung dar. (Stand: April 2019)

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