Ausfallhonorare für Orchesteraushilfen?

Am 29.04.2020 ließ Kulturstaatsministerin Monika Grütters per Pressemitteilung ausrichten, die vom Bund geförderten Kulturinstitutionen würden Künstlerinnen und Künstlern bis zu 60 % ihrer Gage als Ausfallhonorar zahlen, wenn die Veranstaltung wegen der Corona-Pandemie abgesagt werden musste. Später begründete sie ihre Aussage noch in einem Interview: Das Geld für die Gagen sei bereits zu 100 % in den Budgets der Orchester vorgesehen, es sei also kein Problem, nun 40 % bis 60 % als Ausfallhonorar zu zahlen. Bei vielen MusikerInnen löste diese Nachricht zunächst große Erleichterung aus. Doch allmählich fragen sich viele, wie genau diese Aussage zu verstehen ist – so auch wir. Nach wie vor gibt es nämlich viele Orchester, die keine Ausfallgagen zahlen – während andere schon vorher zahlten.

Welche Relevanz hat die Pressemitteilung?

Diese Frage ist schwierig zu beantworten. Frau Grütters gab an, es sei bisher „haushaltsrechtlich“ nicht möglich gewesen, Ausfallgagen zu zahlen, da von den Aushilfen keine Leistung erbracht worden sei. Dem steht allerdings die Tatsache gegenüber, dass es bereits vor der Pressemitteilung Orchester gegeben hat, die Ausfallhonorare gezahlt haben. Offenbar gab es dort keine rechtlichen Bedenken. Wir konnten bei unserer Recherche auch nicht herausfinden, auf welches Gesetz sich Frau Grütters hier genau bezieht. Wir haben mit Juristen gesprochen, die der Meinung waren, dass zumindest die Regel „Keine Leistung, kein Geld“, wie man sie aus dem Vertragsrecht (§ 323 BGB) kennt, hier nicht anzuwenden sei.

Es erscheint uns außerdem fraglich, ob Orchester wirklich Konsequenzen zu fürchten hätten, wenn sie aus Solidarität Ausfallhonorare zahlten und damit gegen Haushalts-Auflagen verstießen. Immerhin müsste es dann ja jemanden geben, der dieses Verhalten sanktioniert, und das dürfte in Corona-Zeiten, wo allgemein zu solidarischem Verhalten aufgefordert wird, ein ziemliches PR-Desaster geben.

Allerdings ist die Pressemitteilung unserer Meinung nach auch nicht so zu verstehen, dass Orchester nun verpflichtet wären, Ausfallhonorare zu zahlen. Es handelt sich hier offenbar lediglich um eine Empfehlung. Daher dürften auch sämtliche Angaben wie „40 % bis 60 %“ oder „Obergrenze 2.500 €“ vollkommen unverbindlich sein. Eine Aushilfe kann vermutlich weder juristisch dagegen vorgehen, wenn sie nur 20 % Ausfallhonorar bekommt, noch droht einem Orchester Ärger, wenn es 80 % zahlt. Hier käme es – genau wie bei der generellen Bezahlung der Aushilfen – auf das Verhandlungsgeschick der Aushilfe und die Kulanz des Orchesters an.

Welche Orchester sind überhaupt betroffen?

Mal angenommen, die Pressemitteilung hätte juristische Relevanz: Dann stellt sich die Frage, welche Orchester denn überhaupt unter „vom Bund geförderten Kulturinstitutionen“ fallen. Dazu haben wir einmal bei der Gewerkschaft der OrchestermusikerInnen, der Deutschen Orchestervereinigung (DOV), nachgefragt. Dort wurde uns mitgeteilt, dass dies in erster Linie direkt vom Bund geförderte Projekte wie Festivals beträfe. Die meisten Theater- und Konzertorchester werden dagegen vom jeweiligen Land und den Kommunen gefördert. Auch ist nicht klar, ob die Regelung für Institutionen gelten soll, die nur anteilig vom Bund gefördert werden, wie beispielsweise das Bayreuther Festspielhausorchester. Im Zweifelsfalle sollten Aushilfen beim Orchester anfragen oder den von der DOV bereitgestellten Leitfaden befolgen.

Können sich die Orchester Ausfallhonorare leisten?

Manche Orchester haben argumentiert, in der Corona-Krise müssten sie zuerst an die festangestellten KollegInnen denken und könnten daher keine Ausfallhonorare zahlen. Doch wie passt das zu Frau Grütters Aussage, die Gagen seien im Budget schon eingeplant? Die DOV bestätigt, dass es Corona-bedingte Einbußen bei den Orchestern gibt. Allerdings steht den Orchestern die Möglichkeit offen, ihre Angestellten in Kurzarbeit zu schicken. Laut DOV sollten Orchester, die davon Gebrauch machen, ihre Einbußen in der Regel soweit kompensieren können, dass Ausfallhonorare für die Aushilfen prinzipiell möglich sind. Das trifft nicht nur auf vom Bund geförderte Orchester zu: Nahezu alle Orchester in Deutschland werden in irgendeiner Form öffentlich gefördert.

Wir können über die Blockadehaltung mancher Orchester nur den Kopf schütteln. Die Orchester sind einer der wichtigsten Arbeitgeber in der Klassischen Musik in Deutschland. Unserer Meinung nach haben sie eine hohe Verantwortung für alle MusikerInnen. Viele Orchester sind dieser Verantwortung in der Krise nachgekommen, aber manche eben auch nicht. Das Argument, Ausfallhonorare gingen zu Lasten der festangestellten KollegInnen, ist unserer Meinung nach nicht nur falsch, sondern spielt auch einzelne MusikerInnen gegeneinander aus. Besonders ärgerlich finden wir es, wenn Orchester schon Geld aus Verträgen mit externen Veranstaltern bekommen haben und die Konzerte abgesagt wurden. Zuschauer wurden dann teilweise dazu aufgefordert, ihren Kartenpreis zu spenden oder in Gutscheine umzuwandeln. Hier wurde suggeriert, die Einnahmen kämen allen Beteiligten zugute, obwohl die Aushilfen keinen Cent bekommen. Rechtlich verpflichtet, die Einnahmen an die Aushilfen weiterzuleiten, sind Orchester natürlich nicht. (Vgl.: Udo Vetter auf lawblog.de zu ähnlichen Problemen bei abgesagten Urlaubsreisen)

Was mache ich, wenn mein Orchester keine Ausfallhonorare zahlen will?

Prinzipiell hat niemand einen rechtlichen Anspruch auf Ausfallhonorare, wenn sie nicht vertraglich vereinbart wurden. Wenn sich ein Orchester weigert, solche Honorare zu zahlen, gibt es wenig, was man dagegen tun kann. Allerdings hat Frau Grütters Statement zumindest bewirkt, dass der Druck auf die Orchester nun erheblich höher ist. Besonders die Orchester, die tatsächlich vom Bund gefördert werden, dürften nun flächendeckend die vorgeschlagenen Ausfallhonorare zahlen. Sollte dies nicht der Fall sein, freut sich die DOV über Feedback der freien MusikerInnen. Die DOV kann diese Berichte sammeln und dann gezielt an die betreffenden Orchester herantreten. Auch kann sie sich so einen Überblick über die aktuelle Situation verschaffen, um nachzuvollziehen, welche Maßnahmen wirken und wo es noch Probleme gibt. Die DOV steht im ständigen Austausch mit der Politik und kann dort auf zukünftige Entscheidung einwirken. Die Kontaktadresse der DOV findet man auf ihrer Homepage.

Wie geht es nun weiter?

Im Leitfaden für Freischaffende rät die DOV, vertraglich vereinbarte Ausfallhonorare nun einzufordern. Als wir diesen Satz zum ersten Mal gelesen haben, haben wir uns direkt über zwei Dinge gewundert: Erstens ist es nicht üblich, dass man überhaupt einen Vertrag erhält; und zweitens kennen wir keine einzige Aushilfe, die schon mal ein Ausfallhonorar vertraglich vereinbart hat. Die DOV erarbeitet derzeit Musteraushilfsverträge. Das wäre ein wichtiger Schritt hin zu besseren Arbeitsbedingungen! Wir könnten uns vorstellen, dass auch viele Orchester solche Musterverträge begrüßen würden. Besonders wenn regelmäßig viele Aushilfen beschäftigt werden, scheitern Vertragsverhandlungen oft am Zeitfaktor. Doch bis es soweit ist, empfiehlt die DOV, bei mündlich geschlossenen Verträgen eine Bestätigungsmail mit allen wesentlichen Absprachen an das Orchestermanagement zu senden. So hat man im Streitfall wenigstens etwas Schriftliches in der Hand.

Frau Grütters empfahl in ihrer Mitteilung, Länder und Kommunen sollten ähnliche Regelungen bezüglich der Ausfallhonorare treffen. Dies ist nach unserem Wissen bisher nicht geschehen. Da wir die juristische Relevanz der Pressemitteilung wie oben beschrieben anzweifeln und im Moment offenbar die Lockerung der Corona-Maßnahmen politisch im Vordergrund steht, halten wir persönlich es auch nicht für wahrscheinlich, dass eine solche Regelung noch kommt. Die DOV empfiehlt, bei allen Orchestern nach Ausfallhonoraren auf Kulanzbasis zu fragen, unabhängig davon, ob sie vom Bund gefördert werden.

Zukunftsmusik mit Aushilfen

Insgesamt ist die DOV optimistisch, was die Zukunft der Aushilfen angeht. Die Orchester seien für die Probleme der Aushilfen sensibilisiert worden. Die Sorge, Orchester könnten aufgrund der Corona-Pandemie die Aushilfssätze senken, teilt die DOV nicht; dazu gäbe es bislang keine Hinweise. Allerdings dämpft die DOV auch die Hoffnung vieler Aushilfen, die Sätze verbindlich im Tarifvertrag festzulegen; das sei in absehbarer Zeit nicht realistisch.

Die DOV setzt aber auch auf die Solidarität unter den freischaffenden MusikerInnen. Nur so seien Aktionen wie die „Fair-Pay-Wochen“ möglich. Im vergangenen Jahr habe sich gezeigt, dass eine gut vernetzte Szene gemeinsam höhere Sätze erzwingen kann. Als positives Beispiel nannte die DOV uns die Schlagzeuger in NRW. Diesem Appell können wir uns nur anschließen: Liebe freie MusikerInnen, spielt nicht für Dumpinglöhne! Egal ob Corona oder nicht – Eure Arbeit ist mehr wert! Wir meinen: Das Geld für eine angemessene Bezahlung der Aushilfen ist in den meisten Orchestern durchaus vorhanden.

Laura & Daniel

Die DOV ist eine der stärksten Gewerkschaften Deutschlands und vertritt in erster Linie die festangestellten OrchestermusikerInnen. Sie handelt Tarifverträge mit dem Deutschen Bühnenverein aus und setzt sich für bessere Arbeitsbedingungen ihrer Mitglieder ein. In der letzten Zeit hat die DOV verstärkt daran gearbeitet, die Situation der freiberuflichen Aushilfen zu verbessern. Im letzten Jahr wurden unter anderem die Fair-Pay-Wochen veranstaltet, um auf die (zu) niedrigen Aushilfssätze hinzuweisen. Nähere Informationen findet man unter www.dov.org.

1 Comment

  1. Ulla sagt:

    Kulturstaatsministerin Grütters: „Viele Künstlerinnen und Künstler hatten durch Honorare ein regelmäßiges Einkommen, das jetzt weggebrochen ist. Dadurch hat sich eine teilweise existentielle Notlage ergeben. Mir ist es ein Herzensanliegen, dass wir hier helfen und dafür alle Möglichkeiten ausschöpfen. Deshalb danke ich dem Bundesfinanzminister für seine Unterstützung für die nun gefundene Lösung. Jetzt ist es wichtig, dass alle Bundesländer ähnlich verfahren und es den von ihnen geförderten Kulturinstitutionen ebenfalls ermöglichen, Ausfallhonorare zu zahlen. Im Interesse der Künstlerinnen und Künstler brauchen wir eine möglichst einheitliche Regelung bei Bund, Ländern und Kommunen.“
    Diese Pressemitteilung ist vom 29. April 2020. Mich würde brennend interessieren, ob in der Zwischenzeit jemand aufgrund dessen sein Ausfallhonorar bekommen hat, denn ich erkenne die “nun gefundene Lösung” nicht. Und wer sorgt für die “einheitliche Regelung bei Bund, Ländern und Kommunen”, Frau Staatsministerin? Diese Pressemitteilung ist eine schöne, bunte Blendrakete, große Worte (“Herzensanliegen”) und noch größere Unverbindlichkeit. Denn mal ehrlich: was genau steht denn drin, in der Mitteilung? Richtig! Was wir brauchen. Das wussten wir aber schon, Frau Grütters, nämlich eine verbindliche Regelung der Ausfallhonorare für Freiberufler. Und diese Lösung haben Sie bis heute nicht gefunden.

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