Das vorläufige Ende des Falls Siegfried Mauser

Nun ist es mal wieder so weit: Das Landesgericht Salzburg hat Siegfried Mauser aufgefordert, am 1.2.2022 seine Haftstrafe in der Justizanstalt Salzburg anzutreten. Das meldet die Süddeutsche Zeitung. Die Justiz-Posse um Mauser könnte damit – nach über 6 Jahren – schließlich doch noch zu einem Ende kommen.

Der Fall Mauser

Zur Erinnerung: Der ehemalige Präsident der Musikhochschule München und des Salzburger Mozarteums war im 2017 zu einer Haftstrafe von 9 Monaten auf Bewährung und im Herbst 2019 zu 2 Jahren und neun Monaten Haft wegen sexueller Nötigung verurteilt worden. Einer ersten Haftladung der Staatsanwaltschaft München im Januar 2020 war Mauser nicht nachgekommen. Seine Anwälte begründeten sein Fernbleiben damit, dass die Ladung nicht an seinen Wohnsitz in Salzburg zugestellt worden sei, an dem er sich zu diesem Zeitpunkt aufgehalten habe. Wie die genauen Umstände wirklich waren, lässt sich im Nachhinein natürlich schwer feststellen, doch in der Folge sprachen Medien offen von einer „Flucht“ (z.B. t-online.de: „ […] Mauser [befindet sich] in Österreich auf der Flucht.“).

Haftunfähig in Österreich?

Anschließend war unklar, wie es in dem Fall weitergeht. Die Staatsanwaltschaft München hätte einen europäischen Haftbefehl erwirken können, der Österreich vermutlich dazu gezwungen hätte, Mauser an Deutschland auszuliefern. Ob sie dies getan hat, wissen wir nicht. Mauser entschied sich letztendlich dazu, seine Haft in Österreich anzutreten – zumindest ließ er dies über seine Anwälte vermelden. Das war sein gutes Recht, da er neben der deutschen auch die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Ob er das tatsächlich beabsichtigte oder ob er mit diesem Manöver nur Zeit gewinnen wollte, bleibt unklar. Kurze Zeit später war dann nämlich von einem Haftantritt keine Rede mehr: Mauser ließ vermelden, er sei aus gesundheitlichen Gründen haftunfähig. Er legte medizinische Gutachten vor, die diese Behauptung belegen sollten. Pikant: Obwohl er angeblich schwer krank war, postete er in den sozialen Netzwerken munter Fotos, auf denen er „beim Weintrinken an einem Salzburger Aussichtspunkt“ zu sehen war. In der Folge verschwand der Fall Mauser größtenteils aus den Medien. Nicht nur wir fragten uns, was eigentlich los war. Mehrere Fristen, in denen man in solchen Fällen die entsprechenden Dokumente vorlegen musste, verstrichen. Im Juni 2021 – 1 ½ Jahre nach der ersten Haftladung – hieß es in der Süddeutschen Zeitung nur, die medizinischen Gutachten benötigten noch mehr Zeit. Die Corona-Pandemie habe zudem die Abläufe verzögert.

Das Ende der Verzögerungstaktik

Doch nun scheint es so, als hätten seine Verzögerungstaktik und alle juristischen Kniffe das unvermeidliche nicht verhindern können: Siegfried Mauser muss in Haft. Damit könnte dieses Kapitel vor allem für die betroffenen Frauen endlich zu einem Abschluss kommen. Denn bei allem Wirbel um die Person Mauser, der alles dafür tut, um sich in den Medien präsent zu zeigen, sind es diese Frauen, die seit Jahren in dem Gefühl leben müssen, dass ein rechtskräftig verurteilter Sexualstraftäter seiner Strafe entgehen könnte.

Ganz sicher sein kann man sich allerdings nicht: Obwohl Mauser in der österreichischen Kronenzeitung zitiert wird, er wolle die Haftstrafe nun antreten, sind wir noch skeptisch. Wer sagt denn, dass er nicht noch weitere Tricks auf Lager hat? Denn im gleichen Artikel betont Mauser auch, dass er sich nach wie vor für unschuldig und für das Opfer eines „Fehlurteils“ hält. Er ist bereits einmal einer Haftladung nicht nachgekommen, es sollte also niemanden allzu sehr überraschen, wenn er am ersten Februar nicht vor den Toren der Justizanstalt Salzburg stehen wird.

Hört auf die Betroffenen, nicht auf die Täter!

Wie sieht es nun mit der „Verantwortung“ aus, die wir seitens Mauser in einem früheren Artikel gefordert hatten? Da er sich immer noch keiner Schuld bewusst ist, wartet man diesbezüglich wohl vergeblich. Doch für die betroffenen Frauen dürfte es immerhin eine Erleichterung sein, dass die Justiz Mauser diese Verantwortung nun abgenommen hat. Auch an dieser Stelle möchten wir noch einmal dafür werben, in solchen Fällen besser den Betroffenen zuzuhören, als den Täter*innen. So berichtete uns eine Betroffene, dass beispielsweise schon im Prozess die Nebenklägerinnen darauf hingewiesen hatten, dass aufgrund Mausers komplizierter Wohnsitz-Situation Fluchtgefahr bestünde (was ignoriert wurde).

Die öffentlichen und medialen Stimmen pro Mauser sind mittlerweile übrigens größtenteils verstummt. Wir erinnern uns alle noch an die Festschrift, die ganz unüblich zu seinem 65. Geburtstag (anstatt zum 70.) erschien – zufällig wenige Wochen nach der Urteilsbestätigung durch den BGH. Oder an das große BILD-Interview vom 18.5.2018 („Zum Glück hält meine Frau zu mir“), in dem er großflächig seine Sicht der Dinge darlegen konnte. Mittlerweile sind auch der BILD-Zeitung Meldungen über die Mausers nur noch wenige Zeilen wert. Auch die Kronenzeitung wirkt in ihren Berichten auffällig um Sachlichkeit bemüht. Wer den Fall aufmerksam verfolgt hat, wird auch die Artikel von Gisela Friedrichsen in der WELT kennen (nachzulesen hier und hier). Für ihren letzten Artikel musste aber auch sie in eine andere Zeitung ausweichen – immerhin war die Schweizer „Weltwoche“ noch bereit, „Die Wahrheit ist weiblich, die Lüge auch“ abzudrucken.

Weder Häme noch Mitleid

Häme ist in diesem Fall aber fehl am Platz, auch wenn den betroffenen Frauen eine gewisse Genugtuung sicherlich zuzugestehen ist. Was von dem Fall bleibt, ist vor allem großes Leid und teils viele verlorene Jahre bei allen Betroffenen – unabhängig davon, ob sie den juristischen Weg erfolgreich gegangen sind. Diese Tatsache darf nicht in Vergessenheit geraten. Siegfried Mauser ist vor allem eines: Ein Täter. Man muss vielleicht nicht hämisch werden, aber Mitleid muss man mit ihm auch nicht haben. Wir gehen davon aus, dass er zu jeder Zeit wusste, was er tat. Dies betrifft sowohl die Taten selbst, als auch seine mediale Selbstdarstellung, wie wir in unserem Blogbeitrag „Ein netter älterer Herr“ ausführlich nachgezeichnet haben. Mitleid kann man höchstens mit seinen Familienmitgliedern und Bekannten haben. Wir hoffen, dass Mauser angesichts der langen Liste an juristischen Niederlagen auch seine Bemühungen fallen lässt, gegen die Urteile weiter vorzugehen. So könnte der Fall nun endlich abgeschlossen sein.

Laura & Daniel

2 Comments

  1. […] Auf der Seite Harfenduo haben „Laura und Daniel“ den Fall kritisch begleitet. Sie kommen nun zum Ergebnis: „Was von dem Fall bleibt, ist vor allem großes Leid und teils viele verlorene Jahre bei allen Betroffenen – unabhängig davon, ob sie den juristischen Weg erfolgreich gegangen sind. Diese Tatsache darf nicht in Vergessenheit geraten. Siegfried Mauser ist vor allem eines: Ein Täter. Man muss vielleicht nicht hämisch werden, aber Mitleid muss man mit ihm auch nicht haben. Wir gehen davon aus, dass er zu jeder Zeit wusste, was er tat. Dies betrifft sowohl die Taten selbst, als auch seine mediale Selbstdarstellung, wie wir in unserem Blogbeitrag ‚Ein netter älterer Herr‘ ausführlich nachgezeichnet haben.“   […]

  2. […] Auf der Seite Har­fenduo haben „Laura und Daniel“ den Fall kri­tisch begleitet. Sie kommen nun zum Ergebnis: „Was von dem Fall bleibt, ist vor allem großes Leid und teils viele ver­lo­rene Jahre bei allen Betrof­fenen – unab­hängig davon, ob sie den juris­ti­schen Weg erfolg­reich gegangen sind. Diese Tat­sache darf nicht in Ver­ges­sen­heit geraten. Sieg­fried Mauser ist vor allem eines: Ein Täter. Man muss viel­leicht nicht hämisch werden, aber Mit­leid muss man mit ihm auch nicht haben. Wir gehen davon aus, dass er zu jeder Zeit wusste, was er tat. Dies betrifft sowohl die Taten selbst, als auch seine mediale Selbst­dar­stel­lung, wie wir in unserem Blog­bei­trag ‚Ein netter älterer Herr‘ aus­führ­lich nach­ge­zeichnet haben.“  […]

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